Nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission steht für batterie-, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-) hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit. Im zweiten Förderaufruf sowie dem zusätzlichen Aufruf speziell für Sonderfahrzeuge werden konkret jeweils drei Gruppen gefördert:
- Förderung der Anschaffung von neuen alternativen, klimaschonenden Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug.
- Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben.
- Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Bis zum Jahr 2024 stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa fünf Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit.
Weitere Details regelt der Richtlinientext. Dieser ist auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (
Informationen zum Förderprogramm) und
www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de zu finden.