Zwar entfaltet der
Blue Guide keine rechtliche Verbindlichkeit, er kann aber als Auslegungshilfe zum Zwecke einer unionsweit einheitlichen Anwendung der Anforderungen zur Produktkonformität herangezogen werden. Die
aktuelle Version des Blue Guide 2022/C247/01 berücksichtigt u.a. die jüngsten Änderungen in der Gesetzgebung und die Verabschiedung der neuen Marktüberwachungs-Verordnung aus 2021. (Quelle:
DIHK)