Das Programm soll es sächsischen Einrichtungen ermöglichen, in neue Veranstaltungsformate zu investieren, die Digitalisierung voranzutreiben, Kampagnen zur Publikumsrückgewinnung zu starten und zusätzlich benötigte Fachkräfte anzustellen.
Wer wird gefördert
- sächsische Kulturveranstalter aus den Bereichen Darstellende Künste, Musik, Soziokultur, Film, Bibliothek/Literatur
Was wird gefördert
- Projekte, wie Konzeptentwicklungen, Fortsetzung pandemiebedingt unterbrochener Kooperationen, Marketing- und Publikumskampagnen, Fachkräfterückgewinnung, Digitalisierungsprojekte und mit all diesen Punkten in Zusammenhang stehende
- Investitionen, wie Umsetzung von Hygienekonzepten, Infrastruktur und Digitalisierung, Beauftragung von Dienstleistern
Voraussetzungen Einrichtung hat Sitz bereits vor dem 15. März 2020 im Freistaat Sachsen und widmet sich Kulturpflege
- Verband hat Sitz vor dem 15. März 2020 im Freistaat Sachsen und widmet sich der Kulturpflege und Netzwerkarbeit
- Maßnahmen sind erforderlich zur Aufrechterhaltung der Kultureinrichtung nach der Pandemie
- Anrechnung Förderungen aus anderen Corona-Programmen
Weitere Details zum Förderprogramm sowie Informationen zur Antragstellung gibt es auf dem Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter
https://www.sab.sachsen.de.
Den Text der Förderrichtlinie KulturErhalt finden Sie unter
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19633 .
Quellen:
SMWK,
SAB