Neuanträge können ab sofort über das Förderportal gestellt werden. Die wichtigste Änderungen sind:
- Einteilung Sachsens in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete sowie eine regionale Differenzierung der Höchstfördersätze gemäß der seit 1. Januar 2022 gültigen neuen GRW-Fördergebietskarte. (PDF, 312 kB)
- Darlegung mit Antragstellung, welche Aspekte ökologischer Nachhaltigkeit in der geförderten Betriebsstätte/dem geförderten Vorhaben Berücksichtigung finden
Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist unter anderem vom Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.
Detaillierte Übersicht über die Konditionen der Förderung (PDF, 300 kB) .
Einteilung der GRW-Fördergebiete für den Freistaat Sachsen (PDF, 312 kB).
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der
Internetseite der Sächsischen Aufbaubank..
Die IHK Dresden berät und unterstützt Sie bei der Beantragung.