Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Güter und Technologien, die aufgrund der Verordnung (EU) Nummer 833/2014 Einschränkungen unterliegen, sind in
ATLAS-Ausfuhr aktuell weiterhin mit der Genehmigungscodierung C052/RU, Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Kontext der Verordnung (EU) Nummer 765/2006 mit der Genehmigungscodierung C052/BY anzumelden.
Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten für Güter und Technologien, die aufgrund von Embargobeschränkungen gegen Russland beziehungsweise Belarus Einschränkungen unterliegen, sind in
ATLAS-Ausfuhr weiterhin mit der Codierung C052/EU anzumelden.
Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten
EU-Sanktionen jeweils separate
ATLAS-Teilnehmerinformationen hinsichtlich der Codierungen veröffentlicht. Eine entsprechende Übersicht finden Sie auf der
Webseite des Zolls.
Quelle: www.zoll.de