Im letzten Jahr wurde das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, besser bekannt als Lieferkettengesetz, beschlossen. Große Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern werden ab 2023 per Gesetz verpflichtet zu prüfen, inwieweit die Geschäftstätigkeit gegen Aspekte wie Arbeitsschutz, Mindestlohn, Gesundheit und Umweltstandards verstößt. Zukünftig soll der Anwendungsbereich noch verschärft werden: Im Rahmen einer derzeit erarbeiteten EU-Richtline sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Mio. Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. In gewissen Branchen sollen sogar noch niedrigere Schwellenwerte gelten.
Als Stimme der Wirtschaft möchte wir Sie im Prozess der Ausgestaltung und weiteren Anpassung der Vorgaben aktiv mit einbeziehen. In Zusammenarbeit mit der durch
Prof. Dr. Uwe Sachse vertretenen Hochschule Albstadt-Sigmaringen führen die
IHK Region Stuttgart, die
IHK Dresden und der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) eine umfassende Umfrage zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch.
Die Umfrage ist anonym und freiwillig. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 14 Minuten. Wir freuen uns über Ihre
Beteiligung bis einschließlich 30. Juni 2022.
Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Vielen Dank!