Seit 22. Februar 2022 dürfen Importgeschäfte nach Ägypten zu einem großen Teil nur noch über die Eröffnung von Akkreditiven (L/C) und nicht länger über "
Cash against Documents" (CAD) abgewickelt werden. Ausnahmen hiervon sind seither u.a. an Wertschwellen, an die Art der Waren, an die Art der Importeure beziehungsweise an den jeweiligen Verwendungszweck der Waren geknüpft. Ausnahmegenehmigungen sind bei der Zentralbank von Ägypten einzuholen.
Am 10. Mai 2022 hat die ägyptische Regierung entschieden, weitere Warengruppen von der Akkreditivpflicht auszunehmen und die Rückkehr zur Zahlungsabwicklung per
Cash against Documents" zuzulassen. Dies gilt für Produktionsmittel und Rohstoffe. Details sind aufgrund fehlender offizieller Mitteilungen bisher nicht bekannt. Wir empfehlen deshalb, dass sich Exporteure mit ihren Kunden und Geschäftsbanken zu konkreter Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen direkt in Verbindung setzen.
Wie die Wirtschaftskammer Österreich weiter meldet, wurde auch eine Ausnahme von der Akkreditivpflicht für alle Lieferungen für den Eigengebrauch von Unternehmen und Produktionsstätten ermöglicht, die bis zum 26. April 2022 verschifft wurden. Für bereits verschiffte Ware, die nur dem eigenen Gebrauch von Unternehmen und Produktionsstätten dienen, kann daher ebenfalls als Zahlungsbedingung wieder "
Cash against Documents" verwendet werden.
Die AHK in Kairo berichtet in ihrem
Informationsschreiben, dass die Zentralbank von Ägypten (CBE) sich mit den zuständigen Ministerien noch näher abstimmen wird, um die genaue Umsetzung der neuen Ausnahmen festzulegen.
Darüber hinaus wird sich die Zentralbank von Ägypten regelmäßig mit Herstellern treffen, um festzustellen, ob diese für den Import der Produktionsmittel auf erforderliche Fremdwährungen zurückgreifen dürfen. Zudem ordnete der ägyptische Präsident an, eine Arbeitsgruppe (Premierminister, Gouverneur der Zentralbank, Finanzminister, Minister für Handel und Industrie und weiter Behörden) zu bilden. Die Arbeitsgruppe soll die neuen Vorschriften zur Zahlungsabwicklung regelmäßig prüfen, um festzustellen, inwieweit sie mit den Erfordernissen der Produktionsprozesse in Ägypten vereinbar sind.
Für weitere Fragen steht Ihnen Allaa Zain in der AHK Ägypten zur Verfügung:
Allaa Zain
Industrial Working Group Project Manager
German-Arab Chamber of Industry and Commerce
Tel.: +202 3333 8471
Fax: +202 3336 8497
Email: allaa.zain@ahk-mena.com
Internet: www.ahkmena.com
Quelle: DIHK