Im Rahmen der neuen Kurzberatung nehmen die Kammern Informationen zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen sowie Sprachkompetenzen auf und geben den Geflüchteten eine erste Einschätzung mit Blick auf einen vergleichbaren deutschen Ausbildungsberuf.
Das Beratungsergebnis soll in einem Erst-Check-Dokument festgehalten werden: Dieses soll Betrieben im Einstellungsprozess helfen, den Menschen aus der Ukraine eine gezieltere Stellenbewerbung ermöglichen sowie Arbeitsagenturen und Jobcenter bei Vermittlungsaktivitäten unterstützen.
"Wir wollen den Geflüchteten schnell und unkompliziert helfen. Dafür können wir auf etablierte und gut funktionierende Strukturen in der Anerkennungsberatung der
IHKs in allen Regionen Deutschlands aufsetzen", sagt Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.
Die meisten
IHK- und Handwerksberufe zählen zu den nicht reglementierten Berufen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich mit vorübergehendem Schutz im Sinne des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten, können auch ohne formale Berufsanerkennung eine Erwerbstätigkeit in diesen Berufen aufnehmen. Nur wer in sogenannten reglementierten Berufen arbeiten möchte (zum Beispiel Berufe im Gesundheitsbereich) oder sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will, muss dazu das Anerkennungsverfahren beantragen.
Personen aus Drittstaaten, die nicht als Schutzsuchende, sondern als Fachkräfte nach Deutschland zuwandern wollen, müssen nach den Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes generell vor ihrer Einreise die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses anstreben.