- eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro,
- eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung
Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die
KfW gewährt den Hausbanken eine
- 80-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz) und
- 70-prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.
Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz 2021).
Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
- maximal 6 Jahre Laufzeit
- bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
- 6 Jahre Zinsbindung
Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der
KfW-Seite zu entnehmen. Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die
KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Programmbefristung
Das
KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen ("
Temporary-Crisis-Framework") bis zum 31. Dezember 2022 befristet.