Das
BAFA hat folgende Auskunft zum Thema Ausnahmegenehmigung gegeben:
Das
BAFA arbeitet gerade mit Hochdruck daran, ein möglichst schlankes Verfahren für die Beantragung und Genehmigung von Ausnahmen vom Verbot der Beförderung von Gütern durch russische oder belarussische Kraftverkehrsunternehmen einzurichten.
Entsprechende Hinweise und Informationen wird das
BAFA nach Klärung noch offener Fragen auf seiner Homepage
www.bafa.de/Ausfuhr unter Embargos ➜ Russland / Belarus einstellen.
Bevorzugt sollten die Unternehmen den Antrag über das elektronische Antragsportal ELAN-K2 Ausfuhr stellen (Formular "Sonstige Anfrage") und das
Formular als Anlage beifügen; insbesondere dann, wenn weitere Anträge zu erwarten sind. Den Zugang findet man unter Antragstellung ➜ ELAN-K2 Ausfuhr.
In Ausnahmefällen könne der Antrag auch über die E-Mail embargo-transport@bafa.bund.de eingereicht werden.