Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht. Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur
Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
Verlängert wird auch die
Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige. Für den Zeitraum April bis Juni 2022 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe 2022 für das 2. Quartal ist voraussichtlich Mitte April möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.
Besonderheiten bei Antragsfristen beachten!!
Da der befristete Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft in der Corona-Pandemie Ende Juni 2022 ausläuft,
können Erst- und Änderungsanträge zur Inanspruchnahme der verlängerten Förderung
nur bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden. Der 15. Juni 2022 ist auch der Stichtag zur Ausübung des Wahlrechts zwischen der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022. Das Wahlrecht zum Wechsel zwischen beiden Programmen steht voraussichtlich ab Mai zur Verfügung. Unternehmen und Soloselbständige, die von einem in das andere Programm wechseln wollen, werden gebeten, dies rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Quelle:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220401-unternehmen-konnen-ab-heute-antrage-auf-die-bis-ende-juni-verlangerte-uberbruckungshilfe-iv-stellen.html