Diese Änderung hat zur Folge, dass Russland von diesen Staaten im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr nunmehr systematisch ungleich behandelt werden kann. In bestimmten Ländern werden russische Importe nun mit erhöhten Zöllen belegt - etwa in Kanada mit 35 Prozent.
Diese Maßnahmen sind laut EU-Kommission durch die Sicherheitsausnahmen des WTO-Übereinkommens gerechtfertigt. Damit beruft sich die EU erstmals auf den GATT-Artikel XXI zur nationalen Sicherheit. Die EU setzt sich zudem dafür ein, den WTO-Beitritt von Belarus auszusetzen.
EU-Statement zur Entscheidung (engl.)
Quelle: Klemens Kober, DIHK