Die EU-Richtlinie 2011/65/EU dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. Begründet wird das Ende vieler Ausnahmen zur Verwendung von Quecksilber in Lampen mit der Verfügbarkeit von Alternativen. Die Rechtsakte treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben sechs Monate Zeit, um die Bestimmungen der delegierten Rechtsakte in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der
Europäischen Kommission zu finden.
Quelle: DIHK