Anträge können bis zum 21. November 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 Euro, bei einem höheren Liquiditätsbedarf kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen.
Mehr Informationen zur Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« gibt es im Internet unter
www.kulturhilfen.sachsen.de. Die Antragstellung ist auf der
Internetseite der SAB möglich.
Quelle:
Pressemeldung SMKT vom 22.2.2022