Die Antragstellung erfolgt über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls bis zu 1.500 Euro pro Monat, d. h., bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms.
Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Zunächst wird die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich sein. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar.