DESTATIS hat die Änderungen jetzt in einer aktualisierten Fassung seines
Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2022 konsolidiert.
Wichtige Änderungen sind:
- In Versendungsmeldungen müssen künftig die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware eingetragen werden. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, sollte laut DESTATIS das vermutliche Ursprungsland angegeben werden.
- "Art des Geschäfts” (AdG): Hier gibt es Änderungen bei verschiedenen Codierungen. Beispiel: Bislang wurde ein "Endgültiger Kauf/Verkauf" mit "11" codiert und zwar unabhängig davon, ob es sich um B2B oder um B2C-Geschäfte handelte. Künftig erfasst der Code "11" nur noch B2B-Sendungen. B2C-Sendungen (Direkthandel) sind dagegen mit "12" zu codieren.
- Einschränkungen bei der Nutzung von Sammelnummern (Kapitel 99).
Die Neuerungen gelten ab der INTRASTAT-Meldung für Januar 2022.
Quelle: DIHK