Auf der Internetplattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können prüfende Dritte bis 30. April 2022 Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.
Ein wichtiger Vorschlag der IHKs ist direkt in die Regularien eingegangen: Personalkosten, die bei der Umsetzung der coronabedingten Zugangsregeln entstehen, können vollständig als Fixkosten angerechnet werden. Sie gehen in den Katalog potenziell förderfähiger Hygienemaßnahmen ein, der unter Nummer 15 des Fixkostenkatalogs (Punkt 2.4. der
FAQs) fällt. Solche Personalkosten sind also nicht limitiert durch die sonstige Personalkostenpauschale von 20 Prozent der Fixkostenpositionen Nr. 1 bis 11.
Überblick über Eckpunkte und Fristen