Neues Datenschutzgesetz seit 1. Dezember 2021
Eine der wesentlichen Änderungen stellt die Ausweitung des Anwendungsbereichs dar. So sind neuerdings auch sogenannte "Over-the-top-Dienste" betroffen. Ein "Over-the-top"-Dienst ist eine Übermittlung von Dienstleistungen über eine Internetverbindung, bei denen der Internet-Provider keine Kontrolle über die Inhalte besitzt. "Over-the-top"-Dienste sind somit unabhängig vom Anbieter der Infrastruktur.
Das TTDSG stellt auch klar, dass die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, nur zulässig sind, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Das Gesetz sieht von der Einwilligung nur eine Ausnahme für technisch notwendige Cookies vor. Insoweit hat sich die Rechtslage nicht substanziell geändert.
Neu ist hingegen die Möglichkeit für Nutzer, einmalig gegenüber anerkannten Diensten die Voraussetzungen für die Annahme bzw. Ablehnung von Cookies zu definieren. Dies soll zukünftig unnötige Cookie-Banner vermeiden. Allerdings ist das Anerkennungsverfahren für diese Dienste noch nicht geschaffen worden. Hierfür benötigt es noch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung.