Bitte beachten Sie insbesondere die rechtlichen Auswirkungen einer kompletten Betriebsschließung von Unternehmen, wenn eine Fortführung des Unternehmensbetriebes im Rahmen von 2G möglich wäre: "Stellt jedoch ein Unternehmen seinen Betrieb ein, weil es seine Kunden durch die 3G-/2G-Zugangskontrolle nicht ungleich behandeln möchte, ist diese freie unternehmerische Entscheidung dem allgemeinen Betriebsrisiko zuzuordnen. Kurzarbeitergeld wird in solchen Fällen nicht gewährt."
Für konkrete Anfragen zum Kurzarbeitergeld steht den Unternehmen der Arbeitgeberservice auch weiterhin gern zur Verfügung: 0351 2885 2031 für Dresden Stadt, Bautzen, Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Corona-Notfallverordnung
'Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld' auf der Internetseite der RD Sachsen