Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 tritt die erste Stufe der sogenannten "erweiterten Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen" in Kraft.
Bestimmte Einweggetränkeverpackungen, die bisher der Systembeteiligungspflicht unterlagen, sind dann pfandpflichtig. Damit ändern sich der Umfang sowie die Art der Pflichten der betroffenen Kreise.
Welche Einweggetränkeverpackungen von der Pfandpflicht betroffen sind, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister in diesem aktuellen
Themenpapier zusammengestellt.
Veranstaltungstipp:
Gemeinsam mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister bietet die IHK-Organisation am 3. und 8. November 2021 ein inhaltgleiches Webinar zu den Änderungen im VerpackG an.