Wie in der bisherigen "ESF-Technologieförderung 2014 - 2020" werden Unternehmen mit einem Personalkostenzuschuss von bis zu 50 Prozent für Projekte bis zum 31. Dezember 2022 unterstützt. Die Beschäftigungsdauer soll mindestens sechs Monate betragen. Da es sich hierbei um ein Sonderprogramm handelt, ist die Umsetzung der Projekte auch mit Bestandspersonal möglich. Pro Unternehmen kann eine Person gefördert werden.
Anträge können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.
Alle relevanten Informationen zum Transformationsmanagement und entsprechenden Formulare, finden Sie auf der
Homepage der SAB.
Gern berät Sie auch die IHK Dresden zum Förderprogramm.