Angepasste bzw. neue Punkte der
Corona-Schutz-Verordnung sind:
- Weihnachtsmärkte, Bergparaden und ähnliche Veranstaltungen können wieder stattfinden. Liegen von den Gesundheitsämtern bestätigte Hygienekonzepte vor, kann auf Kontakterfassung, 3G-Regelung und Maskenpflicht verzichtet werden. Verschärfungen treten erst ein, wenn die sog. Vorwarn- oder Überlastungsstufen erreicht werden. Diese sind auch weiterhin an die Bettenkapazität auf den Normal- oder Intensivstationen und die 7-Tage-Inzidenz bei Hospitalisierungen geknüpft.
- Das 2G-Modell wurde angepasst. Entscheidet sich ein Gewerbetreibender/Veranstalter für das 2G-Modell, entfällt die bisherige Begrenzung auf 5.000 Besucher und die Pflicht zur Kontakterfassung. Es können zudem ungeimpfte Personen Zutritt erhalten bzw. teilnehmen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für die die staatlichen Impfkommission (STIKO) aus medizinischen Gründen keine Impfempfehlung vorgelegt hat. Beide Gruppen benötigen dann jedoch einen negativen Test für den Zutritt.