Die Fördersätze entsprechen den Vorgaben des Bundes: Betroffene Unternehmen und Privathaushalte erhalten einen Fördersatz von bis zu 80 Prozent, öffentliche Einrichtungen sowie Maßnahmen an der Infrastruktur werden mit bis zu 100 Prozent gefördert. Grundlage für diese Richtlinie ist die mit dem Bund am 10. September geschlossene »Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe«, welche den Umfang und die Bedingungen der Bundeshilfen beinhaltet. Auf den Freistaat entfallen, basierend auf den ersten Schadenserhebungen, rund 144 Millionen Euro.
Als Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) vorgesehen. Derzeit laufen die Abstimmungen mit der SAB. Sobald die Antragstellung möglich ist, erfolgt eine entsprechende Information. Die Beantragung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich. Dem sogenannten förderunschädlichen Maßnahmenbeginn wurde zugestimmt, dieser gilt ab dem 10. Juli 2021, dem Beginn des Schadensereignisses im Freistaat Sachsen. Die Richtlinie wird nach dem noch notwendigen Normprüfungsverfahren veröffentlicht.
Über den Fortgang informieren wir Sie an dieser Stelle. Die IHK Dresden wird betroffene Unternehmen bei der Antragstellung beratend unterstützen.
Quelle:
Medienservice Sachsen