Wie zuletzt in unserer berichtet, hat Ägypten die Testphase zur Einführung des neuen Systems "Advanced Cargo Information (ACI)" zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen für eingehende Seefrachtsendungen verlängert und führt dieses nun verpflichtend zum 01.10.2021 ein.
In diesem Zusammenhang sind verschiedene Daten in den vom Exporteur bereitgestellten Dokumenten und damit auch im IHK-Ursprungszeugnis anzugeben:
- So ist die Eintragung der sendungsbezogenen Advanced Cargo Information Declaration (ACID)-Nummer verpflichtend. Es wird empfohlen, diese im Feld 5 des Ursprungszeugnisses aufzuführen.
- Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie der Steuernummer des ägyptischen Importeurs ist hingegen - anders als ursprünglich berichtet - nicht zwingend notwendig, aber möglich. Falls gewünscht, kann die Exporter Registration Number im Feld 1 und die Steuernummer des Importeurs im Feld 2 des Ursprungszeugnisses eingetragen werden.
Wie die Außenhandelskammer (AHK) in Kairo mitteilte, wurde zudem die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.
Für weiterführende Fragen steht Ihnen folgende AHK-Mitarbeiterin zur Verfügung:
Karin El-Shafei
AHK Operational Head
German-Arab Chamber of Industry and Commerce
Tel.: +202 3333 8452
Fax: +202 3336 8497
Email: karinelshafei@ahk-mena.com
Internet: www.ahkmena.com
Quelle: DIHK