Der Stabilisierungsfonds stellt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel in der Regel in Form von stillen Beteiligungen mit Rangrücktritt zur Verfügung. Damit können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel finanziert werden.
Bis zum 31. Dezember 2021 können weiterhin Anträge auf Finanzierungen aus dem Stabilisierungsfonds bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Bewilligungszeit des Fonds, den der Freistaat Sachsen Anfang des Jahres aufgelegt hat, um die wirtschaftliche Erholung sächsischer Unternehmen mit Eigenkapitalhilfen zu unterstützen, wurde bis zum Ende des Jahres verlängert. Gleichzeitig ist der Betrag der Beteiligungen im Rahmen der Säule 1 des Fonds auf 1,8 Millionen Euro angehoben worden und es gelten schlankere ökonomische Zugangsvoraussetzungen.
Die Informationen zum Stabilisierungsfonds finden Sie auf der
Internetseite der Sächsischen Aufbaubank -Förderbank.
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