Mit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden neue Bestimmungen für die Förderung, die Errichtung und den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien umgesetzt.
Über das EEG erhalten Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die erneuerbaren Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, weiterhin eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre. Neu ist für Eigentümer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), dass bis zu einer installierten Nennleistung von 30 kWp keine zusätzliche EEG-Umlage abzuführen ist. Dadurch können nun auch größere PV-Anlagen (beispielsweise auf Gebäudedächern) installiert werden. Die Kosten für PV-Anlagen sind in den letzten Jahren weiter gesunken. Durch die hohen Strompreise in Deutschland führen Investitionen in solche Anlagen aktuell zu rentablen Amortisationszeiten von 8 bis 12 Jahren.
Im neuen
Leitfaden "Photovoltaik - Strom erzeugen und optimal nutzen" der Sächsischen Energieagentur wird u. a. aufgezeigt, wie ein hoher Eigenstromverbrauch möglich ist und was bei der Planung und Errichtung einer Photovoltaikanlage beachtet werden sollte. Der Leitfaden ist kostenfrei download- und bestellbar unter
https://www.saena.de/broschueren.html.
Zudem werden im April viele
kostenfreie Online-Veranstaltungen für verschiedene Zielgruppen zum Thema Photovoltaik durchgeführt. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie im
Veranstaltungskalender.
Eine unabhängige
Beratung zu möglichen Photovoltaik- und Solarstromspeichersystemen sowie aktuellen Förderprogrammen bekommen Sie kostenfrei bei der Sächsischen Energieagentur. Anfragen können über das Beratertelefon: 0351 4910 3179 direkt an einen SAENA-Fachberater gerichtet werden. Quelle: SAENA - Sächsische Energieagentur GmbH