Ab dem 18. Januar 2021 sind einmal wöchentliche Testungen auf das Corona-Virus (SARS-CoV-2) bei nach oder von Sachsen ein- und auspendelnden Arbeitnehmern aus Tschechien Pflicht. Die Testpflicht ergibt sich aus der neuen Corona-Schutzverordnung vom 8. Januar 2021.
Nach Angaben des tschechischen Außenministeriums werden die Kosten für tschechische Pendler durch den tschechischen Staat übernommen. Es ist davon auszugehen, dass diese Tests in Tschechien durchgeführt werden müssen. Details zur genaueren Abrechnung und zum Umfang der Kostenübernahme sind derzeit noch nicht bekannt.