Nach Auskunft der sächsischen Ministerien gilt die Testpflicht für Grenzpendler ab 18. Januar 2021. Die Testpflicht von ursprünglich zwei wöchentlichen Testungen pro Woche sinkt auf einen Test pro Woche.
Tests aus Polen oder Tschechien werden anerkannt.
Weiterführende Informationen finden Sie
hier.