Ab dem 1. Januar 2021 werden im Frachtverkehr mit dem Vereinigten Königreich Zollformalitäten eingeführt. Auf seiner
Webseite informiert der European Shippers’ Council (ESC) zum einen über den konkreten Vorbereitungsstand der Zollbehörden in UK, FR, NL und BE sowie zu den erforderlichen Zolldokumenten an den jeweiligen Grenzzollstellen. Die Präsentationen der jeweiligen Zollvertreter bei einem ESC-Webinar am 12.11.2020 können Sie
hier abrufen.
Zum anderen hat der ESC zusätzlich ein
Faltblatt des niederländischen Zolls mit Hinweisen zur Abfertigung von Frachtsendungen in niederländischen Fährterminals veröffentlicht. Die Hinweise im Faltblatt sind unter anderem auf Deutsch verfasst. Kernaussage: Ohne vorab elektronisch erstellte Zolldokumente wird LKWs der Zugang zu den Fährterminals (z. B. in Rotterdam) verweigert.
Quelle: DIHK