Die CE-Kennzeichnung fußt maßgeblich auf der Anwendung harmonisierter Normen. Ein Produkt wird als sicher betrachtet, wenn es hinsichtlich der relevanten Schutzziele den im EU Amtsblatt gelisteten harmonisierten Normen entspricht. In diesem Fall gilt die sogenannte Konformitätsvermutung. Für die Konformitätsbewertung werden meist harmonisierte Normen zu Grunde gelegt. Darauf basierend wird die Konformitätserklärung erstellt und letztlich die CE-Kennzeichnung vorgenommen.
Dieser Prozess gilt nicht nur für Hersteller, die diese Schritte bereits im Entwicklungsprozess berücksichtigen. Betroffen sind auch Importeure. Auch Unternehmen, die Fremdprodukte unter eigenem Label verkaufen (Quasi-Hersteller), sind hier verantwortlich.
Basieren Konformitätserklärungen auf veralteten oder unvollständigen Normen, ergeben sich daraus Bußgeld-, Rückruf- und Haftungsrisiken.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben stellt ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem die Aktualität der verwendeten harmonisierten Normen einfach geprüft werden kann. Für die Verwendung des Tools ist keine tiefergehende Expertise erforderlich.
Das CE-Tool finden Sie unter
www.cetool.ihk.de.
Ein weiterführendes Online-Beratungsangebot auch zur CE-Kennzeichnung ist außerdem unter
www.produktentwicklung.ihk.de abrufbar.
Quelle: DIHK