Ihr Kontakt zur IHK
Anschrift: Langer Weg 4, 01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-0

Pfad

Straßengüterverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Das Güterkraftverkehrsgesetz von 22. November 2011 definiert den Begriff des Güterkraftverkehrs, legt Ausnahmen vom Gesetz fest, definiert den Werkverkehr und regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Kontakt

Veranstaltungen und Webinare

docID: D
docID: D1044