Wir vertreten das Gesamtinteresse der Wirtschaft in der Diskussion über die Weiterentwicklung der Umwelt- und Energiepolitik, nehmen staatsentlastend öffentliche Aufgaben im Umweltbereich wahr und bieten zielgerichtet Informationen, Beratungen und Veranstaltungen an, um unseren IHK-Mitgliedsunternehmen Möglichkeiten zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz zu eröffnen.
Voraussichtlich Ende Oktober soll in Sachsen ein Reparaturbonus für die Reparatur von privaten Elektro- und Elektronikgeräten eingeführt werden, um die Verantwortung für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung zu betonen. Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen für Kundinnen und Kunden ist nur möglich, wenn das ausführende Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet ist.
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium am 31. August die Vergabe der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen nach § 2 Nummer 17 StromPBG bzw. § 2 Nummer 11 EWPBG an die PricewaterhouseCoopers GmbH bekanntgegeben hat, ist mit der Bereitstellung der Internetpräsenz (https://pruefbehoerde.pwc.de/) zwischenzeitlich auch deren operativer Betrieb gestartet. Die Prüfbehörde ist im Wesentlichen für folgende Sachverhalte da: Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbot für gewerbliche Energieverbraucher. Ihr wurde außerdem die Bearbeitung der Anträge sogenannter atypischer Verbräuche nach § 12b StromStG bzw. § 37a EWPBG übertragen.
Neues erklärtes Ziel der Förderrichtlinie ist es, für eine Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten, zu sorgen.
Im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) den Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen in seiner neuen Ausgabe 2023 veröffentlicht.
Am 4. Juli 2023 ist die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Antragstellungen sind voraussichtlich Ende September möglich.
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des BMWK bietet KMU und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, nicht-technische Innovationen umzusetzen.