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Sachverständigenwesen

Zu den hoheitlichen Aufgaben der IHK Dresden gehört die öffentliche Bestellung sowie Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) und die Anerkennung von Sachverständigen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Im Gegensatz zu "freien" Sachverständigen werden diese Sachverständigen von der IHK auf ihre persönliche und fachliche Eignung überprüft. Der Gesetzgeber hat die IHK ermächtigt, Anforderungsprofile und Pflichtenkataloge für die durch sie bestellten bzw. anerkannten Sachverständigen als Selbstverwaltungsaufgabe in Form von Satzungsrecht zu regeln. Alle öffentlich bestellten Sachverständigen nach § 36 GewO und anerkannten Sachverständigen nach § 18 BBodSchG unterliegen der Überwachung und Kontrolle durch die IHK.

Meldungen

Aktuelles Sachverständigenverzeichnis

27.02.2023

Das neue Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Freistaat Sachsen kann ab sofort bestellt werden.

Kontakt

Mitarbeiterin Sachverständigenwesen / Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Petra Hänig

Telefon:  0351 2802-196
docID: D
docID: D1209