Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern bieten Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort als neuen Service einen Erstberatungs-Check zu Berufsqualifikationen an.
Das neue Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2014 außer Kraft gesetzt. Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2022 beginnen bzw. schon begonnen haben, unterliegen dem Bestandsschutz und werden nach der Verordnung von 2014 zu Ende geführt.
Die gewerblichen Berufe werden ab dem 1. August 2022 in modernisierter Form ausgebildet. Gleichzeitig treten die bisherigen Verordnungen aus dem Jahr 1998 außer Kraft. Ausbildungsverhältnisse, welche bis zum 31. Juli 2022 beginnen bzw. schon begonnen haben, unterliegen dem Bestandsschutz und werden nach der Verordnung von 1998 zu Ende geführt.