Ihr Kontakt zur IHK
Anschrift: Langer Weg 4, 01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-0

Pfad

Straßenpersonenverkehr

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterscheidet Verkehrsformen und Genehmigungsarten.

Kontakt

Veranstaltungen und Webinare

docID: D
docID: D120571