Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterscheidet Verkehrsformen und Genehmigungsarten.