Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird die IHK Dresden gemäß IHK-Gesetz durch ihre Mitglieder beitragsfinanziert. Die Beiträge dienen der allgemeinen Finanzierung der Tätigkeit der IHK und setzen sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen. Die grundsätzliche Verfahrensweise der Beitragserhebung wird in der Beitragsordnung geregelt. Die Wirtschaftssatzung wiederum legt die Höhe der Grundbeiträge und den sogenannten Umlage-Hebesatz fest.