Das BAFA-Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" unterstützt Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Auf Grund einer auslaufender Rahmenrichtlinie gibt es Änderung der Abrechnungs- und Beratungsfristen.
Seit dem 17. Juni 2022 können für Sachsens Kultureinrichtungen Fördermittel aus der neuen Richtlinie »KulturErhalt« bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Mit dem Förderprogramm sollen die Folgen der Corona-Pandemie für die Kultureinrichtungen gelindert und ihr Erhalt gesichert werden. Dafür wurden insgesamt 16,7 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Neufassung der Richtlinie GRW RIGA wurde am 16. Juni 2022 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Diese ist rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt für alle Bewilligungen ab 2022.
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert aufgrund der auslaufenden Corona-Hilfsprogramme im Rahmen der Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 über die zum Programmende hin engen Fristsetzungen. Schnelles Handeln ist gefragt!
Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar.
Am 8. April 2022 hat die Bundesregierung ein neues Paket zur Unterstützung der Wirtschaft angekündigt, das sich insbesondere auf Unternehmen konzentriert, die sehr stark von den steigenden Energiekosten betroffen sind. Das Programm sieht nicht nur Kredite und Bürgschaften, sondern auch direkte Zuschüsse vor.