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Handwerksabgrenzung

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks bestimmt, welche Gewerbe ein zulassungspflichtiges Handwerk, ein zulassungsfreies Handwerk und ein handwerksähnliches Gewerbe darstellen. Um zu klären, ob ein Handwerk / handwerksähnliches Gewerbe vorliegt, muss die konkret ausgeübte Tätigkeit betrachtet werden. Dieser Klärungsvorgang wird als Handwerksabgrenzung bezeichnet. Dazu gehört auch die Klärung, ob gegebenenfalls kein Handwerksbetrieb vorliegt, sondern ein Industriebetrieb.

Kontakt

Rechtsreferentin

Stefanie Blümke

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Gründungsberater

Marcus Dämmig

Telefon:  0351 2802-124

Geschäftsstellenleiter Görlitz/Zittau

Frank Großmann

Telefon:  03581 4212-11

Geschäftsstellenleiterin Riesa

Heike Hofmann

Telefon:  03525 5140-31

Mitarbeiter Wirtschaftsförderung

Ronald Lampel

Telefon:  03591 3513-03

Mitarbeiter Wirtschaftsförderung

Thomas Tamme

Telefon:  03583 5022-31
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docID: D52828