Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks bestimmt, welche Gewerbe ein zulassungspflichtiges Handwerk, ein zulassungsfreies Handwerk und ein handwerksähnliches Gewerbe darstellen. Um zu klären, ob ein Handwerk / handwerksähnliches Gewerbe vorliegt, muss die konkret ausgeübte Tätigkeit betrachtet werden. Dieser Klärungsvorgang wird als Handwerksabgrenzung bezeichnet. Dazu gehört auch die Klärung, ob gegebenenfalls kein Handwerksbetrieb vorliegt, sondern ein Industriebetrieb.