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Handel mit Schusswaffen und Munition
Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung den Handel mit Schusswaffen und Munition betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt.
Der Fachkundenachweis für den Handel mit Schusswaffen und Munition muss durch eine Prüfung vor einem zuständigen Prüfungsausschuss erbracht werden. Fachkundeprüfungen werden von der IHK Chemnitz im Geschäftsbereich Handel/Dienstleistungen durchgeführt.
Rechtsgrundlage: Prüfung der Fachkunde gem. § 22 des Waffengesetzes